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	<title>Sterbegeldversicherung&#187; Rentenversicherung</title>
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		<title>Geschichte der sozialen Absicherung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 13:20:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Geschichte des deutschen Sozialversicherungssystem wird schnell mit dem Namen Bismarck in Verbindung gebracht. In der Tat haben die meisten der heute bestehenden Sozialversicherungen ihren Ursprung im Deutschen Kaiserreich.
Das deutsche Sozialversicherungssystem wurde auch h&#228;ufig als vorbildlich f&#252;r andere L&#228;nder angesehen. Dabei unterliegt die Sozialversicherung in Deutschland st&#228;ndiger Reformbestrebungen. Ein markantes Beispiel f&#252;r entfallene Leistungen vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Geschichte des deutschen Sozialversicherungssystem wird schnell mit dem Namen Bismarck in Verbindung gebracht. In der Tat haben die meisten der heute bestehenden Sozialversicherungen ihren Ursprung im Deutschen Kaiserreich.<br />
Das deutsche Sozialversicherungssystem wurde auch h&#228;ufig als vorbildlich f&#252;r andere L&#228;nder angesehen. Dabei unterliegt die Sozialversicherung in Deutschland st&#228;ndiger Reformbestrebungen. Ein markantes Beispiel f&#252;r entfallene Leistungen vom Staate ist die Sterbegeld Absicherung. Zahlte der Staat Ende der 90er Jahre noch &#252;ber 3000 Euro f&#252;r die Beisetzung, wird heute nichts mehr gezahlt. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung wird also relevant. Auch im Bereich der Krankenversicherung und Rentenversicherung geht die Entwicklung immer st&#228;rker in Richtung private Vorsorge und private Zusatzversicherungen. Doch wie sah es fr&#252;her aus? Wo haben die Sozialversicherungen ihren Ursprung und unter welchen gesellschaftspolitischen Hintergrund wurden sie eingef&#252;hrt? </p>
<p>Die soziale Absicherung geht weiter zur&#252;ck als bis zu Bismarck. Bereits das System der Gilden und Z&#252;nfte im Bergbaugewerbe kannte ein soziales F&#252;rsorgesystem f&#252;r die Angestellten, das allgemein als Vorg&#228;nger unser heutigen sozialen Absicherungssysteme gilt.<br />
So etwas wie ein Sozialstaatssystem entstand aber erst im sp&#228;ten 19. Jahrhundert unter Reichskanzler Bismarck, der damit der erste Staatsherr gewesen ist, der ein staatlich organisiertes und verwaltenes F&#252;rsorge- und Vorsorgesystem einf&#252;hrte. Unter Historiker ist es aber umstritten, worin die Intention daf&#252;r liegt. W&#228;hrend die einen Bismarck als Urvater der staatlichen Sozialversicherungen sehen, bem&#228;ngeln andere die Einf&#252;hrung einer &#8211; auch f&#252;r damalige Verh&#228;ltnisse geringf&#252;gig ausgestaltete &#8211; Rentenversicherung, Krankenversicherung und Invalidit&#228;tsversicherung sei lediglich als Beruhigungspille f&#252;r die Arbeiter und die aufkeimende Sozialdemokratie zu verstehen.<br />
Im Jahr 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz, das die gesetzliche Krankenversicherung begr&#252;ndete, vom Reichstag beschlossen. Die Leistungen bestanden im wesentlichen darin, dass &#228;rztliche Behandlung und Medikamente f&#252;r Arbeiter versichert waren, sowie ein Krankengeld gezahlt wurde. Wenn der Arbeiter mehr als zwei Tage krank ist und nicht mehr als 26 Wochen, wurde ihm in der Regel f&#252;nfzig Prozent weiter gezahlt. Dar&#252;ber hinaus wurde auch die Krankenhausbehandlung, Mutterschaftshilfe und ein Sterbegeld gezahlt, so dass schon damals die Sterbefall Absicherung gew&#228;hrt wurde, die aber heute ganz entfallen ist, wie bereits oben erw&#228;hnt.<br />
Die Beitr&#228;ge zur Krankenversicherung wurden aber nur zu einem Drittel vom Arbeitgeber gezahlt, dagegen hatte der Arbeiter zwei Drittel zu zahlen. (Nach einem Papier der Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion w&#252;rde am liebsten die Union Arbeitgeber hier entlasten und Arbeitgeber belasten, wenn dann aber wohl in sehr geringeren Umfang als dies bei Bismarck der Fall war).</p>
<p>Ein Jahr sp&#228;ter folgte dann auch eine staatliche Unfallversicherung, die bei Unf&#228;llen am Arbeitsplatz leisten w&#252;rde und bei einer Arbeitsunf&#228;higkeit in Folge eines Unfalles eine Unfallrente ab einer gewissen Wartezeit gew&#228;hrte, sowie f&#252;r die medizinische Behandlung zur Heilung oder Linderung der Unfallfolgen leistete.<br />
Bei der Unfallversicherung hatte der Arbeitgeber den vollen Beitrag zu zahlen, allerdings kam zun&#228;chst nur ein sehr eingeschr&#228;nkten Besch&#228;ftigungskreis in den Genu&#223; des Unfallschutzes, der aber in den Folgejahren auf weitere Personenkreise ausgeweitet wurde.<br />
Die gestzliche Rentenversicherung folgte dann erst 1889, allerdings wurde Renten erst ab dem 70. Lebensjahr gew&#228;hrt, so dass die gro&#223;e Mehrzahl der Versicherten gar nicht erst in Genu&#223; der Leistungen gekommen ist, weil die Lebenserwartung deutlich niedriger war als heute, womit die damalige Rentenversicherung kaum mit Defizitproblemen zu k&#228;mpfen hatte. F&#252;r den Fall der Invalidit&#228;t oder schwer wiegenden Krankheit wurde aber auch eine Invalidi&#228;tsrente bzw. ein &#220;bergangsgeld gezahlt.<br />
1911 wurde dann im Rahmen der Reichsversicherungsordnung auch die Hinterbliebenenrente eingef&#252;hrt und weitere bestehende Sozialversicherungsma&#223;nahmen weiter entwickelt. So wurde u. a. auch eingef&#252;hrt, dass Angestellte jetzt eine Altersrente erhalten, die ab dem 65. Lebensjahr gew&#228;hrt wurde. (Angestellte waren auch damals schon gesondert aufgef&#252;hrt neben Beamte und Arbeitern).<br />
In der Weimarer Republik war es dann aber nicht gerade gut bestellt um die (Weiterentwicklung) der Sozialversicherung. So verlor die Rentenversicherung in Folge der Weltwirtschaftskrise und Inflation beinahe ihr gesamtes Verm&#246;gen.<br />
Unter Adolf Hitler stand dann die soziale Absicherung unter dem Stern des Gedankens der Volksgemeinschaft. Andererseits waren aber die Entscheidung der Nationalsozialisten oft auch widerspr&#252;chlich. So f&#252;hrte z. B. das Verbot f&#252;r die Ersatzkassen weiterhin freiwillig Versicherte aufzunehmen dazu, dass viele private Versicherungsunternehmen ihren Ursprung in den sp&#228;ten 30er Jahren haben.<br />
In der Nachkriegszeit wurde dann das staatliche Sozialversicherung System konsequent ausgebaut und zu einem langfristig tragf&#228;higen Konzept weiter entwickelt.<br />
1957 kam es zu einer Reform der Rentenversicherung, deren Kernelemente der Generationenvertrag, die Dynamik der Versicherungsleistungen und die Aufteilung der Beitr&#228;ge zwischen Unternehmer und Besch&#228;ftigter gewesen ist.<br />
In den 70er Jahren wurde dann die Gesetzliche Rentenversicherung auch f&#252;r Selbstst&#228;ndige und Hausfrauen zugelassen.<br />
Eine besondere Herausforderung der Sozialen Versicherungssysteme entstand mit der Wiedervereinigung, die dazu f&#252;hrte, dass die soziale Absicherung auch auf die neu hinzu gekommen Bundesl&#228;nder ausgedehnt wurde.</p>
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