Empfänger von sozialen Leistungen des ALG II (Hartz IV) müssen genaustens ihre finanziellen Verhältnisse und Vermögenssituationen offenlegen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Je nach Alter des in Notgeratenen steht ein bestimmtes Schonvermögen zur Verfügung, welches nicht angetastet werden darf. Versicherungen zur Altersvorsorge, wie beisoielsweise die Basisrente oder Riesterrente werde in vollem Umfang zum Schonvermögen gerechnet.
Lebensversicherungen, müssen mit Ihrem Rückkaufswert angegeben werden und werden anteilig angerechnet. Befindet sich eine genügend hohe Summe in einer solchen Lebensvericherung, kann es vorkommen, dass der Vertrag erst aufgelöst werden muss und das Geld welches zur Altersvorsorge gedacht war erst einmal aufgebraucht werden muss. Erst danach besteht ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen.
Anders sieht dies bei einer Sterbegeldversicherung aus. Da diese Absicherung zur Deckung der Bestattungskosten gedacht ist und der Staat keine diesbezüglichen Leistungen mehr vorsieht, geniesst die Sterbegeldversicherung einen Sonderstatus. Sie wird in vollem Umfang zum Schonvermögen gezählt und ist folglich Hartz IV unverwehrtbar. Gleichzeitig können sogar die Beiträge zur Sterbegeldversicherung als Mehraufwand vom Sozialamt übernommen werden.
Beispielsweise gilt die auch bei Ableisten des Wehrdienstes beim Bund oder dem Zivildienst. Hier würden die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in vollem Umfang übernommen werden.
Insgesamt ist diese Regelung auch mehr als sinnvoll, da niemand dafür bestraft werden darf, dass er durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung, mit der er seine eigenen Bestattungskosten finanzieren möchte, über Gebühr belastet wird und gleichzeitig schlechter behandelt wird als jemand, der keine diesbezügliche Selbstinitiative zeigt.
Schließlich dient eine Sterbegeldversicherung nicht zum Aufbau von Vermögen. Eine Sterbegeldversicherung bietet also auch Personen mit niedrigem Einkommen, Rentnern oder Hartz-IV Empfängern die Möglichkeit zu einem niedrigen und bezahlbaren Monatsbeitrag die Kosten der Beerdigung abzusichern, um eigene Familienangehörige nicht finanziell zu belasten.
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[...] ohne Gesundheitsfragen eine sinnvolle Alternative. Im Gegensatz zur Lebensversicherung hat die Sterbegeldversicherung auch noch den Vorteil, dass diese Hartz IV resistent ist, d. h. falls der Versicherte Hartz IV [...]
25. Oktober 200906:50