Anmelden

Eine normale Erdbestattung kostet heute ohne aufwendigen Grabstein und große Trauerfeier durchschnittlich bereits 5.000 Euro. Viele Familien können sich eine Beerdigung nach den eigenen Vorstellungen und den (letzten) Wünschen des Verstorbenen nicht leisten. Da die Gesetzliche Sterbegeld Absicherung vor einigen Jahren gänzlich weggefallen ist, werden heute Hinterbliebene in finanzieller Hinsicht vollkommen allein gelassen.

Leider kommt es jedoch auch bei wohlhabeneren Familien oder zumindest bei Verstorbenen, die einen bestimmten Betrag zu vererben haben, vor, dass an der Beerdigung gespart wird. War das Verhältnis zu den eigenen Eltern unter Umständen sogar zerrüttet, ist es eine traurige Wahrheit, dass die eingesetzten Erben nicht immer die Beerdigung so ausgestalten, wie es sich der Verstorbene gewünscht hätte.

Mit einer Sterbegeldversicherung kann jedoch jeder seine letzten persönlichen Angelegenheiten selbst regeln oder zumindest sicher stellen, dass das notwendige Geld für die eigene Beisetzung auch bereit gestellt wird. Zu Lebzeiten kann jeder bereits bei einem Bestatter ein Testament hinterlegen, in dem genau geregelt ist, wie die Beisetzung aussehen soll.

Da es natürlich nicht jeder auf sich bringt oder auf sich bringen möchte, die eigene Beerdigung zu planen, kann mit einer privaten Sterbegeldversicherung zumindest die finanzielle Absicherung gewährleistet werden. Da bei einer Sterbegeld Absicherung eine beliebige Person des Vertrauens im Versicherungsfall als Begünstigter eingesetzt werden kann, stellt diese private Zusatzversicherung eine optimale Alternative zum bereits geschlossenen Vertrag bei einem Bestattungsunternehmen dar. Als finanzielle Absicherung für den Todesfall ist eine Sterbegeldversicherung davon abgesehen unerläßlich, da der Tod leider auch schon in jüngeren Jahren in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit eintreten kann.

Der Tod ist die Kehrseite des Lebens. Er kann leider jederzeit jeden treffen. Die Leidtragenden sind die hinterbliebenen Familienangehörigen. Besonders hart sind diese getroffen, wenn neben der Trauerbewältigung und der organisatorischen Abwicklung der Beerdigung auch noch Geldsorgen entstehen. Eine normale Erdbestattung kostet heute ohne aufwendigen Grabstein und Trauerfeier durchschnittlich 5.000 Euro, was selbst für Menschen mit etwas größeren Vermögen kein Pappenstiel ist.  Der Tod eines geliebten Menschen kann lange Spuren im Leben der Trauernden hinterlassen. Psychologen halten eine Trauerbewältigung von mehreren Jahren nicht für unwahrscheinlich. Da ist es nicht gerade hilfreich, wenn eine Bestattung nicht so vorgenommen werden kann, wie es sich die Hinterbliebenen bzw. vielleicht sogar der Verstorbene selbst es sich gewünscht haben.

Alternativen zur Sterbegeldversicherung gibt es nicht wirklich. Eine Lebensversicherung leistet erst nach einer bestimmten Laufzeit, jedoch nicht dann, wenn das Geld benötigt wird. Privates Ansparvermögen kommt auch nicht in Betracht, weil dieses gerne für andere Bedarfe ausgegeben wird. Außerdem: Wer spart schon gerne für den Todesfall in der Familie?

Die Investition in eine Sterbegeld Absicherung ist zudem niemals “verlorenes” Geld, weil den Tod früher oder späten jeden einmal trifft. Zudem werden Sterbegeldversicherungen im Alter beitragsfrei gestellt, sodass niemals mehr eingezahlt wird, als die Hinterbliebenen am Ende heraus bekommen.

Nur eine Sterbegeldversicherung garantiert zudem die lebenslange – finanzielle – Absicherung für den Trauerfall!

Der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung “lohnt” sich immer, egal zu welchen Zeitpunkt der Tod des versicherten Familienmitgliedes eintritt. Schon Bismarck erkannte im 19. Jahrhundert, dass die Erweisung der letzten Würde für einen geliebten Mitmenschen eine sehr große moralische Dimension hat. Eine angemessene Ausgestaltung von Beisetzung und Trauerfeier darf daher keine Frage von Status und Vermögen sein, sondern sollte jeden Menschen ermöglicht werden. Denn einen Punkt haben alle Menschen gemeinsam: Dass jeder einmal sterben muss! Bismarck sicherte daher die Bürger mit einer gesetzlichen Sterbegeld Absicherung ab. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde so bis 2004 ein Sterbegeld gezahlt.

Mit der ersatzlosen Streichung des Sterbegeldes sind die Bürger mehr denn je gefordert, selbst für den Ernstfall “Tod” vorzusorgen. Das geht, wie Kritiker der Sterbegeldversicherung meinen, aus vielen Gründen nicht mit dem konservativen Sparstrumpf!

Zwar stimmt es, dass Sterbegeldversicherungen nach der durchschnittlichen Lebenserwartung kalkuliert sind, wodurch Menschen, die sehr alt werden, am Ende das ausgezahlte Sterbegeld auch an Beiträgen eingezahlt haben, doch ein Blick in die Todesanzeigen der Tageszeitungen zeigt, dass der Tod leider nicht immer eine Frage des Alters ist.

Eine Sterbegeldversicherung sichert jedoch Familien ein Leben lang ab, was nicht der Fall ist, wenn anstelle der gezahlten Beiträge das Geld angespart werden soll. Das gute Vorhaben in allen Ehren, doch wer ist schon bereit für den evtl. Todesfall in der Familie Geld zu sparen, geschweige denn dass dabei auch ein “frühzeitiges” Ableben berücksichtigt wird.

Stirbt ein Familienmitglied unerwartet früh ist bei der Sparalternative bei weitem nicht genug Geld für Beerdigung und Trauerfeier beiseite gelegt. Die Sterbegeldversicherung zahlt dagegen sofort das vereinbarte Sterbegeld, womit die Meinung von Kritikern, die Beiträge summieren sich zu einer mit dem des Sterbegeldes gleich hohen Summe zwar auch widerlegt werden. Der Kern der Angelegenheit trifft aber ein anderer Aspekt: Eine Zusatzversicherung ist immer in erster Linie eine Risikoabsicherung und keine Lotterie oder Auszahlungsmaschine. Entscheidend bei der Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung ist gerade die Tatsache, dass die “letzte Würde” für einen Menschen nicht von der finanziellen Situation abhängen darf.

Doch selbst Familien, die finanziell relativ gut gestellt sind, werden durch den Tod eines Angehörigen auch in monetärer Hinsicht schwer getroffen. Zum einen zieht der Tod eines Familienangehörige nicht nur direkte Kosten nach sich, die kurzfristig durch  Trauerfeier und Beerdigung entstehen, sondern auch langfristige Kosten, die mit Trauerbewältigung und der gesamten Umstellung des bisherigen Lebens einher gehen.

Psychologen teilen die Trauerverarbeitung gewöhnlich in vier Trauerphasen ein, die sich zeitlich überlappen, abwechseln und in unterschiedlicher Intensität wieder kommen und auch wieder verschwinden können. Die vier Phasen der Trauer werden in der Regel als die Phase des Schocks, der emotionalen Aufwühlung, der Neuausrichtung und die Phase des neuen psychischen Gleichgewichts.

Auch wenn Trauer so verschieden wie die Menschen sein kann, ist die erste Phase, die des Schocks, bei den meisten Menschen gleich. Die Endgültigkeit des Todes eines geliebten Menschen ist eine derart einschneidende Nachricht, dass die menschliche Psyche mit ihr schlichtweg überfordert ist. Daher entwickelt diesen sozusagen einen Schutzschild und der Trauernde verfällt zunächst in eine Art Starre emotionaler, psychischer und oft auch mentaler Art. Der Tod wird als nicht existent empfunden, was aber vor den Hintergrund einer Vielzahl von Entscheidungen, die innerhalb weniger Tage von den Hinterbliebenen getroffen werden müssen, suboptimal sein kann, da Menschen unter Schock kaum die Entscheidungen treffen, die normalen Situationen gefällt werden. Zwar kann auch das Gegenteil eintreten, dass Menschen durch den Schutzmechanismus der Seele sich zunächst der Organisation von Trauerfeier und Beerdigung widmen können, doch sowohl in der einen als auch in der anderen Situation würden sich finanzielle Engpässe fatal auf die – auch langfristige – Verarbeitung des Schmerzes auswirken.

Auf den Tod ist man nie vorbereitet! Doch eine private Sterbegeldversicherung sorgt zumindest dafür, dass die Frage der Finanzierung im Ernstfall geklärt ist. Das Argument, man könne auch monatlich Geld für einen Ernstfall zurück legen, hinkt, da diese in Zeiten finanzieller Engpässe leicht für Anschaffungen ausgegeben wird. Doch wer legt davon abgesehen schon gerne Geld für die eigene Beerdigung zurück?

Darüber hinaus gilt es auch noch zu bedenken, dass leider nicht alle Menschen 80 Jahre alt werden. Durch z. B. einen plötzlichen Unfall kann auch ein junger Familienvater seine Frau mit zwei kleinen Kindern zurück lassen, was auch in finanzieller Hinsicht besonders tragisch ist, seitdem der Staat 2004 die Gesetzliche Sterbegeld Absicherung ersatzlos gestrichen hat.

Seitdem der Staat 2004 das gesetzliche Sterbegeld ganz aus dem sozialstaatlichen Leistungskatalog gestrichen hat, werden Familienangehörige im Todesfall auch in finanzieller Hinsicht oft allein gelassen.

Schon für einen ganz einfachen Kiefernsarg werden 500 bis 1000 Euro verlangt. Für den Bestatter müssen mindestens mit weiteren 1.000 Euro gerechnet werden, wobei dieser Betrag sehr niedrig gegriffen ist und gewöhnlich nur die Mindestanforderungen an eine Beerdigung erfüllt, also Überführung, Dekoration, Totenbekleidung und Formalitäten. Außerdem sind auch die Unterschiede zwischen verschiedenen Bestattungsunternehmen sehr groß, so dass auch im regionalen Umfeld oft der genaue Vergleich lohnt. Doch wer denkt im Schockzustand der Trauer schon daran und hat darüber hinaus auch noch die Kraft sich neben der Trauer und Planung der Beerdigung Gedanken über evtl. Möglichkeiten der Kostenersparnis Gedanken zu machen? Neben der langwierigen Trauer folgt daher der Bestattung auch noch eine sehr große finanzielle Belastung. Diese gilt es durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern, um sich weit möglichst der Trauerbewältigung widmen zu können.

Neben den bereits aufgeführten – spärlich kalkulierten 2.000 Euro, fallen mindestens 200 Euro für den beauftragten Floristen und weitere 300 Euro für den Steinmetz. Das ergibt bereits eine stattliche Summe von 2.500 Euro ohne Trauerfeier und vor allem Friedhofsgebühren, Grabmahlpflege und einen guten neuen Grabstein mitzurechnen.

In der mitteldeutschen Stadt Göttingen fallen für eine 25jährige Nutzungsdauer Grabbenutzungsbebühren in Höhe von 2.500 Euro an, für die Kosten am Tage der Bestattung werden weitere 450 Euro berechnet, womit die Summe von 5.000 Euro bereits überschritten ist, ohne dass die Grabmahlpflege und ein neuer Grabstein bezahlt ist.

Für einen neuen und wohl bemerkt einfachen Grabstein fallen Steinmetzgebühren in Höhe von mindestens 1.000 Euro an, anstatt der genannten 300 Euro für einen gebrauchten.

Für eine 2-spaltige Todesanzeige in der Tageszeitung sind 200 Euro zu bezahlen und ein einfacher Kaffeetisch für z. B. 30 Personen kostet mindestens 200 Euro.

Eine beachtliche Summe von 7.000 Euro kommt letztendlich schnell zusammen, selbst wenn die Angehörigen sparsam bei der Ausgestaltung bei der Erdbestattung sind.

Es gibt zwar auch deutlich billigere Formen der Beisetzung, z. B. die in den letzten Jahren an zunehmender Nachfrage erfahrene Urnen- oder Seebestattung. Jedoch sind auch diese Bestattungsarten erstens nicht umsonst (mit mindestens der Hälfte der Kosten ist schon zu rechnen, was auch kein Pappenstiel ist). Zweitens sollte der Todesfall eines nahen Verwandten nicht vom Geldbeutel der Hinterbliebenen abhängen. Das dachte sich bestimmt auch Fürst Bismarck, als dieser im 19. Jahrhundert das inzwischen gänzlich gestrichene Gesetzliche Sterbegeld Absicherung eingeführt hat.

Eine private Sterbegeldversicherung schafft die Gewährleistung, dass Familien im Todesfall von Geldsorgen verschont bleiben. Alternative Formen der finanziellen Vorsorge sind kaum sinnvoll, da nur die Sterbegeldversicherung gewährleisten kann, dass das Geld auch beim frühzeitigen Tod eines Familienangehörigen nur für den bestimmten Zweck zur Verfügung steht und verwendet wird.