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Psychologen teilen die Trauerverarbeitung gewöhnlich in vier Trauerphasen ein, die sich zeitlich überlappen, abwechseln und in unterschiedlicher Intensität wieder kommen und auch wieder verschwinden können. Die vier Phasen der Trauer werden in der Regel als die Phase des Schocks, der emotionalen Aufwühlung, der Neuausrichtung und die Phase des neuen psychischen Gleichgewichts.

Auch wenn Trauer so verschieden wie die Menschen sein kann, ist die erste Phase, die des Schocks, bei den meisten Menschen gleich. Die Endgültigkeit des Todes eines geliebten Menschen ist eine derart einschneidende Nachricht, dass die menschliche Psyche mit ihr schlichtweg überfordert ist. Daher entwickelt diesen sozusagen einen Schutzschild und der Trauernde verfällt zunächst in eine Art Starre emotionaler, psychischer und oft auch mentaler Art. Der Tod wird als nicht existent empfunden, was aber vor den Hintergrund einer Vielzahl von Entscheidungen, die innerhalb weniger Tage von den Hinterbliebenen getroffen werden müssen, suboptimal sein kann, da Menschen unter Schock kaum die Entscheidungen treffen, die normalen Situationen gefällt werden. Zwar kann auch das Gegenteil eintreten, dass Menschen durch den Schutzmechanismus der Seele sich zunächst der Organisation von Trauerfeier und Beerdigung widmen können, doch sowohl in der einen als auch in der anderen Situation würden sich finanzielle Engpässe fatal auf die – auch langfristige – Verarbeitung des Schmerzes auswirken.

Auf den Tod ist man nie vorbereitet! Doch eine private Sterbegeldversicherung sorgt zumindest dafür, dass die Frage der Finanzierung im Ernstfall geklärt ist. Das Argument, man könne auch monatlich Geld für einen Ernstfall zurück legen, hinkt, da diese in Zeiten finanzieller Engpässe leicht für Anschaffungen ausgegeben wird. Doch wer legt davon abgesehen schon gerne Geld für die eigene Beerdigung zurück?

Darüber hinaus gilt es auch noch zu bedenken, dass leider nicht alle Menschen 80 Jahre alt werden. Durch z. B. einen plötzlichen Unfall kann auch ein junger Familienvater seine Frau mit zwei kleinen Kindern zurück lassen, was auch in finanzieller Hinsicht besonders tragisch ist, seitdem der Staat 2004 die Gesetzliche Sterbegeld Absicherung ersatzlos gestrichen hat.

Seitdem der Staat 2004 das gesetzliche Sterbegeld ganz aus dem sozialstaatlichen Leistungskatalog gestrichen hat, werden Familienangehörige im Todesfall auch in finanzieller Hinsicht oft allein gelassen.

Schon für einen ganz einfachen Kiefernsarg werden 500 bis 1000 Euro verlangt. Für den Bestatter müssen mindestens mit weiteren 1.000 Euro gerechnet werden, wobei dieser Betrag sehr niedrig gegriffen ist und gewöhnlich nur die Mindestanforderungen an eine Beerdigung erfüllt, also Überführung, Dekoration, Totenbekleidung und Formalitäten. Außerdem sind auch die Unterschiede zwischen verschiedenen Bestattungsunternehmen sehr groß, so dass auch im regionalen Umfeld oft der genaue Vergleich lohnt. Doch wer denkt im Schockzustand der Trauer schon daran und hat darüber hinaus auch noch die Kraft sich neben der Trauer und Planung der Beerdigung Gedanken über evtl. Möglichkeiten der Kostenersparnis Gedanken zu machen? Neben der langwierigen Trauer folgt daher der Bestattung auch noch eine sehr große finanzielle Belastung. Diese gilt es durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern, um sich weit möglichst der Trauerbewältigung widmen zu können.

Neben den bereits aufgeführten – spärlich kalkulierten 2.000 Euro, fallen mindestens 200 Euro für den beauftragten Floristen und weitere 300 Euro für den Steinmetz. Das ergibt bereits eine stattliche Summe von 2.500 Euro ohne Trauerfeier und vor allem Friedhofsgebühren, Grabmahlpflege und einen guten neuen Grabstein mitzurechnen.

In der mitteldeutschen Stadt Göttingen fallen für eine 25jährige Nutzungsdauer Grabbenutzungsbebühren in Höhe von 2.500 Euro an, für die Kosten am Tage der Bestattung werden weitere 450 Euro berechnet, womit die Summe von 5.000 Euro bereits überschritten ist, ohne dass die Grabmahlpflege und ein neuer Grabstein bezahlt ist.

Für einen neuen und wohl bemerkt einfachen Grabstein fallen Steinmetzgebühren in Höhe von mindestens 1.000 Euro an, anstatt der genannten 300 Euro für einen gebrauchten.

Für eine 2-spaltige Todesanzeige in der Tageszeitung sind 200 Euro zu bezahlen und ein einfacher Kaffeetisch für z. B. 30 Personen kostet mindestens 200 Euro.

Eine beachtliche Summe von 7.000 Euro kommt letztendlich schnell zusammen, selbst wenn die Angehörigen sparsam bei der Ausgestaltung bei der Erdbestattung sind.

Es gibt zwar auch deutlich billigere Formen der Beisetzung, z. B. die in den letzten Jahren an zunehmender Nachfrage erfahrene Urnen- oder Seebestattung. Jedoch sind auch diese Bestattungsarten erstens nicht umsonst (mit mindestens der Hälfte der Kosten ist schon zu rechnen, was auch kein Pappenstiel ist). Zweitens sollte der Todesfall eines nahen Verwandten nicht vom Geldbeutel der Hinterbliebenen abhängen. Das dachte sich bestimmt auch Fürst Bismarck, als dieser im 19. Jahrhundert das inzwischen gänzlich gestrichene Gesetzliche Sterbegeld Absicherung eingeführt hat.

Eine private Sterbegeldversicherung schafft die Gewährleistung, dass Familien im Todesfall von Geldsorgen verschont bleiben. Alternative Formen der finanziellen Vorsorge sind kaum sinnvoll, da nur die Sterbegeldversicherung gewährleisten kann, dass das Geld auch beim frühzeitigen Tod eines Familienangehörigen nur für den bestimmten Zweck zur Verfügung steht und verwendet wird.

In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise sitzt das Protmonaie bei den meisten Menschen deutlich enger. Doch auch wenn Menschen sparen, wo sie nur können, an einem sollte man nicht sparen: Das Gegräbnis eines geliebten Menschen. Bereits vor der Finanzkrise nahmen Feuer- und Seebestattungen deutlich zu, wohl auch aus finanziellen Gründen, da die Alternativen zur Erdbestattung, die ohne Extraleistungen leicht 5.000 Euro verschlingen kann, deutlich günstiger sind. Wohl bemerkt muss aber bereits bei den Alternativen zur Erdbestattung mit Kosten von 2.000 Euro und mehr gerechnet werden.

Wer eine Beisetzung mit einer groß angelegten Trauerfeier, wohlmöglich sogar mit Aufbarung des Verstorbenen haben möchte und sich zudem über die Grabmahlpflege keine Sorgen machen möchte, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen.

So unerwartet, wie der Tod viele Familien trifft, so überraschend kommen auch emense Kosten auf die Familienangehörigen zu. Dabei hat eine Sterbegeldversicherung als eine Art “kleine Lebensversicherung” nur Vorteile: Der Versicherte kann sich sicher sein, dass nach seinem Tod seine Beerdigung keine Frage des Geldes ist und die Hinterbliebenen werden in ihrer Trauerbewältigung nicht noch zusätzlich von finanziellen Sorgen begleitet. Im Gegensatz zum Sparstrumpf leistet die Sterbegeldversicherung auch immer dann, wenn das Geld für den Zweck der Beerdigung benötigt wird, was auch bei alternativen Zusatzversicherungen nicht der Fall ist und das ohne Gesundheitsfragen erfüllen zu müssen, die zum Abschluss einer klassischen Lebensversicherung Voraussetzung sind.

“Hilf´bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden…” Diese berühmte Zitat aus der Bibel trifft in Bezug auf die finanzielle Vorsorge für den Tod zu. Denn über den Abschluss einer  Sterbegeldversicherung machen sich Menschen viel zu wenig Gedanken. Obwohl leider jeder einmal sterben muss, wird die Notwendigkeit der finanziellen Vorsorge für Bestattung, Trauerfeier und weiteren durch den Tod verursachte Kosten gerne verdrängt. Über die Finanzierung eines neuen Autos machen sich Menschen dagegen vergleichsweise viele Gedanken und manchmal vielleicht auch noch über die eigene Altersvorsorge. Doch was, wenn der Tod eines Familienangehörigen früher eintritt und das notwendige Geld für eine angemessene Beerdigung fehlt?

Wie die Geburt stellt auch der Tod eine absolute Ausnahmesituation im Leben eines jeden Menschen dar. Wenn es schon unmöglich ist, sich auf diese Extremsituation vorzubereiten, sollte zumindest die Finanzierung gewährleistet sein und Trauerfeier und Bestattung vom Einkommen und Status unabhängig sein.

Das dachte sich bestimmt auch Fürst Bismarck, als dieser bereits im 19. Jahrhundert die gesetzliche Sterbegeld Absicherung einführte. Leider wurde diese 2004 ersatzlos und gänzlich zum Stopfen von Steuerlöchern gestrichen. Somit sind hinterbliebene Familienangehörige gänzlich auf sich allein gestellt, wenn es um die Finanzierung der Bestattung geht.

Eine Sterbegeldversicherung kann – anders als Lebensversicherung und Risikolebensversicherung – bei den meisten Versicherern bis zu einer Versicherungssumme von 20.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, so dass vom Sterbegeld Tarif nicht nur die Beisetzung bezahlt werden kann.

Der Tod eines lieben Menschen, eines guten Freundes oder der eigenen Eltern, betrifft die Hinterbliebenen meistens vollkommen unvorbereitet. Selbst wenn der Mitmensch in den Genuss eines langen und erfüllten Lebens kommen konnte und es jedem Menschen bekannt ist, dass man irgendwann sterben muss, ist der Tod jenseits aller vorstellbaren Maßstäbe.

Psychologen gehen davon aus, dass die Trauerbewältigung eines nahen Mitmenschen nicht selten mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Eine Zeit, in der der Trauernde das Leben nicht so wie bislang genießen kann. Mit der Trauerbewältigung gehen die Menschen ganz unterschiedlich um. Die einen flüchten sich in ein Übermaß an Arbeit, um so von der Trauer abgelenkt zu werden, andere können oft kaum noch etwas leisten und verfallen in tiefe depressive Zustände. Unabhängig vom individuellen Umgang mit der eigenen Trauer, gibt es mehrere Phasen der Trauerbewältigung.

Insbesondere die erste Phase, die Phase des “Nichtwahrhaben-wollens” und des Schocks, sind sehr schwer wiegend. In dieser Phase müssen eine Vielzahl von wichtigen Entscheidungen getroffen werden, die aber auf Grund des schockartigen Zustandes der ersten Phase kaum rational getroffen werden können.

Die Kosten für eine Beerdigung hängen sehr vom Bestattungsinstitut und der Gemeinde ab, in der der Verstorbene beigesetzt wird. Durchschnittlich muss aber schon für eine einfache Erdbestattung mit einem Rechnungsbetrag  von 5.000 Euro gerechnet werden. Für eine aufwendige Ausgestaltung von Trauerfeier, Grab und Beisetzungsgottesdienst können die Kosten für eine Beerdigung schon schnell 10.000 Euro betragen.

Diese Geldbeträge stehen jedoch nicht immer ohne weiteres zur Verfügung, was auch ein Grund für eine kostengünstigere Seebestattung oder Urnenbestattung ist. Allerdings können die langfristigen psychischen Belastungen enorm sein, wenn lediglich aus finanziellen Gründen die Ausgestaltung der Trauerfeier nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Trauernden gerecht werden kann.

Während bis 2004 der Staat noch eine gesetzliche Sterbegeld Absicherung gezahlt hat, wurde diese im Zuge der Gesundheitsreform aus dem staatlichen Leistungskatalog gestrichen. Eine private Sterbegeldversicherung ist daher schon allein aus moralischen Gründen sehr wichtig.

Darüber hinaus bietet die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen viele Vorzüge, die mit alternativen Möglichkeiten der Vorsorge nicht gegeben sind, da z. B. bei einer Lebensversicherung das Geld nicht dann flüssig gemacht werden kann, wenn es dringend gebraucht wird.